SVS Gesundheitshunderter

für Gewerbetreibende, Bauern und Neue Selbstständige

Die SVS fördert folgende Bereiche mit dem Gesundheitshunderter:

  • Bewegung (im Rahmen der gesundheitswirksamen Bewegungsempfehlungen)
  • Ernährung (Gewichtsmanagement und -reduktion, Ernährungsverhalten)
  • Mentale Gesundheit (Beratung zur Förderung und Stärkung der mentalen Gesundheit)
  • Entspannung und Körperarbeit (z.B. Massagen)
  • Rauchfrei (Beratung und Entwöhnung)

Voraussetzungen für die Beantragungen des Gesundheitshunderters

  • Sie sind bei der SVS krankenversichert bzw. anspruchsberechtigt (mitversicherter Angehörige).
  • Sie investieren bei einem qualifizierten Anbieter in Ihre Gesundheit. Folgende Themen sind förderbar: Ernährung, Bewegung, Mentale Gesundheit, Körperarbeit und Rauchfreiheit
  • Sie haben eine Vorsorgeuntersuchung gemacht (bis zu drei Jahre vor der Antragsstellung bzw. ab 40 Jahren bis zu zwei Jahre vor der Antragstellung). Wenn Sie am Programm "Selbständig Gesund" teilnehmen, entfällt der Nachweis der Vorsorgeuntersuchung.
  • Sie stellen online einen Antrag oder über die App svsGO.
  • Bis zur maximalen Fördersumme von € 100.- können Sie mehrere Anträge pro Jahr stellen.
  • Um eine rasche Bearbeitung zu gewährleisten, achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden (Antrag, Kopie der Rechnung)

Gesundheitshunderter Junior

Hat Ihr Kind den Gesundheits-Check Junior absolviert, können Sie als Bonus für Ihr Kind einen Gesundheitshunderter beantragen. Nach erfolgtem Gesundheits-Check ist eine Unterstützung in der Höhe von € 100,-- für:

  • Sportwoche
  • Schikurs
  • Sportvereinsmitgliedsbeitrag oder
  • gesundheitsfördernden Aktivitäten in den Bereichen Mentale Gesundheit, Entspannung & Körperarbeit, Bewegung und Ernährung möglich.